#5: Differenzierung der Kammerbeiträge?
wp.net behauptet:*
„Falls Sie keine gesetzlichen Abschlussprüfungen durchführen, sollten Sie folgendes wissen: […] Nur die Gruppe der Abschlussprüfer zieht einen Nutzen aus der Qualitätskontrolle durch Prüfungs- und Beratungsaufträge. […] Qualitätskontrolle-Gebühren raus aus den Beiträgen und rein in die Gebührenordnung. […] …damit ihr Kammerbeitrag um den Fremdkörper „Qualitätskontrollkosten“ gesenkt wird.“
Quelle: wp.net, https://www.wpnet-beiraete.de/programm/angemessene-und-transparente-beitraege/ (abgerufen am 8.06.2022)


Fakt ist:
Nur wer an der externen Qualitätskontrolle teilnimmt, darf als gesetzliche Abschlussprüfer tätig werden. Das von der WPK betriebene System der Qualitätskontrolle wird laut Beitragsordnung durch sämtliche Mitglieder im Rahmen des allgemeinen Mitgliedsbeitrags finanziert.
Der Kammerbeitrag jedes Mitglieds beträgt derzeit € 516 pro Jahr, davon entfallen rund € 120 pro Jahr auf das System der Qualitätskontrolle. Derzeit führen rund 3.000 Mitglieder der WPK gesetzliche Abschlussprüfungen durch, aber sämtliche rund 18.000 Mitglieder der WPK zahlen ca. €10/Monat für das System.
Aber: Die gesetzliche Abschlussprüfung ist die bedeutsamste gesetzliche Kernaufgabe des WP und prägt das Ansehen des Berufsstands in allen Tätigkeitsfeldern. Auch in der Abgrenzung zu „benachbarten“ Berufen, wie StB und RA, ist sie ein Alleinstellungsmerkmal.
Auch diejenigen, die derzeit keine gesetzlichen Abschlussprüfungen durchführen, profitieren davon, dass das System aufrechterhalten wird.
Wir sagen:
wp.net vertritt hier offensichtlich allein die Interessen von Kollegen, die keine Abschlussprüfungen durchführen und dies auch künftig nicht wollen.
Wir wollen keine verstärkte Trennung des Berufsstands in prüfende und nicht prüfende Berufsträger für ersparte € 10/Monat Mitgliedsbeitrag.
Wir wollen keine Eintrittshürde in die gesetzliche Abschlussprüfung durch eine erhöhte Belastung des Wiedereinsteigers. Wir halten an der bestehenden sinnvollen Regelung fest.
