#8: Prüfung Lagebericht (IDW PS 350 n.F.)
wp.net behauptet:*
Das IDW sieht in IDW PS 350 n.F. das Ideal der Lageberichtsprüfung. Dagegen muss der PH von wp.net verstoßen, dessen Ideal gerade die Beschränkung auf das Mindestmaß der Prüfungshandlungen ist. Den Maßstab setzt der Gesetzgeber, nicht das IDW.
Das IDW fordert in IDW PS 350 n.F. mehr als nach bestehenden Vorgaben notwendig, z.B. die Planung der Lageberichtsprüfung, den Prozess zur Aufstellung des Lageberichts und auf Wirksamkeit prüfen, alles zu dokumentieren und noch viel mehr.
*Quelle: wp-net (Newsletter 6/21), https://archiv.wp-net.com/files/wp_net/PDF/2021/Newsletter_2021/16_06.pdf
Fakt ist:
Der Gesetzgeber gibt grundsätzlich nur allgemeine Grundsätze der Prüfung vor. Konkrete Handlungsanforderungen entwickelt das IDW im Einklang mit den internationalen Anforderungen an vergleichbare Prüfungen (u.a. ISAE 3000 Revised) und ergänzt diese durch deutsche Besonderheiten, die gesetzlich bedingt sind. Ein ausführlicher due process sorgt hierbei für Abstimmung im Berufsstand und eine allgemeine Anerkennung als Grundsätze ordnungsmäßiger Berufsausübung.
Der Abschlussprüfer muss nur dann den Prozess der Aufstellung des Lageberichts prüfen, wenn er sich in seiner Prüfung diesen verlässt. Im Übrigen gehört die Planung der Abschlussprüfung zu den Berufspflichten des Wirtschaftsprüfers gem. WPO.
Wir sagen:
Die Anforderungen des IDW PS 350 n.F. stehen im Einklang mit internationalen Standards und Grundsätzen des Berufsstands; der PH von wp.net zur Prüfung des Lageberichts indes nicht.