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WPK-Beiratswahl: Prüfung und Beratung aus einer Hand

Weshalb Prüfen und Beraten aus einer Hand?

Wir Wirtschaftsprüfer hinterfragen die Dinge kritisch, sind integer und leben die im Berufseid manifestierten Grundsätze. Auf dieser Grundlage muss auch weiterhin Prüfung und Beratung aus einer Hand möglich sein. 

Von Michael Giebermann und Johannes Hauser

Wirtschaftsprüfer zu sein heißt, in einem überaus anspruchsvollen und spannenden Geschäftsfeld zu arbeiten. Wir sind Experten in der Rechnungslegung und der Prüfung sowie für viele weitere wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Themen. Das Regelwerk dazu liefert die Wirtschaftsprüferordnung.

Dort wird im § 2 WPO zum Inhalt der Tätigkeit aufgeführt, dass Wirtschaftsprüfer die berufliche Aufgabe haben, betriebswirtschaftliche Prüfungen durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen. Wirtschaftsprüfer dürfen ihre Auftraggeber in steuerlichen Angelegenheiten beraten und vertreten. Sie sind befugt, auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung als Sachverständige aufzutreten, in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu beraten und fremde Interessen zu wahren sowie zur treuhänderischen Verwaltung.

Bereits hier wird ganz deutlich, dass sich das Berufsbild des Wirtschaftsprüfers nicht nur auf das Tätigkeitsfeld der Abschlussprüfung reduzieren lässt. Vielmehr ist der Weg zum Wirtschaftsprüfer geprägt durch die langjährige praktische und theoretische Ausbildung und durch die Anwendung der erworbenen Fähigkeiten. Wir genießen eine der „breitesten“Ausbildungen, die die Bereiche Betriebswirtschaft, Recht, Steuern und IT umfasst. Daher sind wir bestens gerüstet, eine Vielzahl von prüfungsbezogenen und nicht prüfungsbezogenen Leistungen für unsere Mandanten zu erbringen.

Bei der Anwendung dieser vielseitigen Aufgaben stellen die Berufsgrundsätze den rechtlichen Rahmen dar. Wir sind der Meinung, dass die bestehenden Regelungen ausreichend sind. Basis von allem ist die Unabhängigkeit, der wir uns täglich verpflichtet fühlen, um die notwendige Distanz zu bewahren. Wir Wirtschaftsprüfer hinterfragen die Dinge kritisch, sind integer und leben die im Berufseid manifestierten Grundsätze. Auf dieser Grundlage muss auch weiterhin Prüfung und Beratung aus einer Hand möglich sein. 

Was erwartet der Mandant von uns?

Eine zielgerichtete Abschlussprüfung wird geleitet von einem soliden Verständnis des Geschäftsfeldes des Mandanten. Alles, was dazu beiträgt, dieses Verständnis zu festigen oder zu vertiefen, ist hilfreich. Daher werden die während einer Abschlussprüfung festgestellten Schwachstellen – sei es in der Organisation oder in den Prozessen – in geeigneter Weise gegenüber dem Mandanten kommuniziert, oftmals auch in Form eines Management Letters.

Ist die Ausarbeitung eines Management Letters mit konkreten Handlungsempfehlungen bereits unzulässige Beratung? Selbstverständlich nicht, denn es gehört zu einer Abschlussprüfung schon deshalb dazu, weil der Mandant das zurecht von uns erwartet. Gerade bei den aktuellen Themen Nachhaltigkeit, Compliance und Governance kann der Wirtschaftsprüfer wichtige Impulse zum Change-Management der jeweiligen Mandanten geben.

Wir würden doch auf halber Strecke stehenbleiben, wenn wir uns auf die Abschlussprüfung beschränkten und unsere Mandanten mit ihren zusätzlichen Herausforderungen allein ließen. Ähnlich einem Radiologen, der die Erkenntnisse ignorieren würde, die ihm das Röntgenbild liefert. Unsere Mandanten entscheiden sich in der Erwartung für uns, dass wir sie umfänglich begleiten.

Darüber hinaus wird gerade vom Mittelstand erwartet, dass Abschlussprüfung und Steuerberatung weiterhin aus einer Hand möglich sein müssen. Hier entsteht für den Mandanten ein erkennbarer Mehrwert, da ein solides Verständnis von der Geschäftstätigkeit des Mandanten dazu führt, steuerliche Risiken zu erfassen und daraus Handlungsalternativen abzuleiten.

Auf Basis der geltenden Berufsgrundsätze genießt die Prüfung und Beratung von Mandanten durch uns Wirtschaftsprüfer – gerade im Mittelstand – eine hohe Wertschätzung. Eigenverantwortung und Vielseitigkeit sollten weiterhin Kern unserer ganzheitlichen Berufsausübung sein, auch um unseren Beruf für den Nachwuchs attraktiv zu halten. Dieses vielfältige Berufsbild wollen wir weiterhin leben und erhalten.

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