#2: Facharbeit nur mit der WPK
wp.net behauptet:*
„Wer die Spielregeln aufstellt, gewinnt das Spiel“ und deswegen gehören die Prüfungsstandards in die WPK.
Aus rechtsstaatlichen Gründen ist die Facharbeit und sind die Prüfungsstandards vom Beirat festzustellen und nicht von den Vertretern des Big4-Kapitals (gemeint ist wohl der HFA des IDW).
*Quelle: https://www.wpnet-beiraete.de/programm/qualitaetskontrolle-mit-augenmass/ (abgerufen am 3.6.2022)
Fakt ist:
Die WPK ist schon kraft ihrer gesetzlichen Aufgabe gem. § 57 WPO kein Standardsetter für allgemeine Prüfungsstandards.
Die gesetzliche Aufgabe ist es insbesondere, in Fragen der Berufspflichten zu beraten, zu belehren und die berufliche Fortbildung der Mitarbeiter zu unterstützen. Gem. § 4 WPO darf die WPK allein Ausübungsregelungen in Form der Berufssatzung und der Satzung für Qualitätskontrolle erlassen – mehr nicht!
Die Berufsaufsicht der WPK hat die Aufgabe, die Einhaltung der Standards zu überwachen – es widerspricht der Gewaltenteilung, wenn die WPK diese Standards selbst schaffen soll.
Wer soll die Standards bei der WPK erarbeiten? Beim IDW arbeiten mehr als 100 Mitarbeiter und 800 ehrenamtliche Mitglieder am Standardsetting.
Wir sagen:
Ein Standardsetting von Prüfungsstandards durch die WPK scheidet aus. Die WPK muss sich weiter in die fachliche Diskussion einbringen.
Letztlich ist entscheidend: Die Prüfungsstandards müssen qualitativ hochwertig und allgemein anerkannt sein. Alles andere gefährdet unsere Reputation.