Was bewegt unseren Berufsstand jenseits der Bilanz? Im dritten Teil der Serie geht es um die Brennpunkte, an denen sich entscheidet, wie unser Beruf in den kommenden Jahren aussehen wird: das ganzheitliche Berufsbild von Prüfung und Beratung, die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die externe Qualitätskontrolle und der wachsende bürokratische Druck. Andreas Dörschell ordnet die Themen ein – mit klaren Positionen, aber ohne Polemik.
Video: Andreas Dörschell im Gespräch mit Andrea Bruckner und Dr. Karl Petersen (2/3)
Sie sagen, Prüfung und Beratung aus einer Hand sei das Erfolgsmodell des prüfenden Mittelstands. Warum?
Weil der ganzheitliche Ansatz dem entspricht, was unsere mittelständischen Mandanten erwarten: einen Ansprechpartner auf Augenhöhe für alle Fragen ihres unternehmerischen Wirkens. Das schaffen Spezialisten nicht, das schaffen Generalisten. Daraus entstehen langjährige Mandantenbindungen, die nicht nur ökonomisch tragen, sondern auch fachlich. Wer einen Mandanten über Jahre kennt, prüft besser. Wer berät, versteht das Geschäft.
Natürlich kennen wir die berufsrechtlichen Grenzen der gleichzeitigen Beratung und Prüfung, und die nehmen wir ernst. Aber gerade unsere mittelständischen Mandanten brauchen einen Sparringspartner, der nicht bei jedem Spezialthema ausweichen muss. Und sie wollen ihn nicht in der Großgesellschaft, sondern in einer Praxis, in der die Person zählt.
Im Übrigen ist das auch ein Argument im Wettbewerb um den Nachwuchs: Viele gute Absolventen wollen ein breites Betätigungsfeld – einschließlich Nachhaltigkeit, KI und Digitalisierung – und nicht die Nische bei der Big4. Das ist unsere Chance. Wir dürfen sie uns nicht durch immer engere Regulierung verbauen lassen. Im FISG-Verfahren haben wir es geschafft, die gleichzeitige Beratung und Prüfung im Mittelstand zu verteidigen. Das war ein hart erkämpfter Erfolg – und einer, der dafür sorgt, dass unser Berufsbild auch attraktiv bleibt.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung gehört zu den größten regulatorischen Veränderungen, die unseren Berufsstand in den letzten Jahren beschäftigt haben. Wie ordnen Sie die Lage heute ein?
Für unseren Berufsstand ist das ein Zukunftsfeld, auf das wir uns intensiv vorbereitet haben. Ich war übrigens schon Ende der 90er Jahre Technical Advisor zum Thema Sustainability-Reporting and -Auditing bei unserer Berufsvertretung in Brüssel – das Thema ist also so neu nicht. Neu ist die Dynamik, mit der sich der Gesetzgeber und die Öffentlichkeit der Sache angenommen haben.
Aus heutiger Sicht ist erfreulich, dass die Vorbehaltsaufgabe des Berufsstands für die Pflichtprüfung von Nachhaltigkeitsberichten in jedem mir bekannten Gesetzentwurf vorgesehen ist. Das ist nicht selbstverständlich. Wir haben dafür mit Unterstützung wichtiger politischer Gesprächspartner über Jahre geworben. Wir wissen, wie geprüft wird – und die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist im Kern eine Systemprüfung. Genau das ist unser Handwerk.
Die WPK steht bereit, Berufsangehörige unverzüglich als Nachhaltigkeitsprüfer zu registrieren, sobald das deutsche Umsetzungsgesetz verabschiedet ist – und wir haben uns massiv dafür eingesetzt, dass bereits geleistete Fortbildungen im Rahmen der Grandfather-Regelung anerkannt werden. Viele Kolleginnen und Kollegen haben hier in den letzten Monaten und Jahren erhebliche Investitionen in ihre Qualifikation getätigt; das war ein wichtiges Signal.
Durch das sogenannte Omnibus-Paket ist der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen allerdings deutlich kleiner geworden als ursprünglich erwartet. Das bedeutet, dass nicht jede mittelständische Praxis zukünftig als Pflichtprüfer im Nachhaltigkeitsbereich tätig sein wird – aber unsere mittelständischen Mandanten erwarten von uns ganzheitliche Beratung. Wer die freiwillige Berichterstattung nach dem VSME-Standard möchte oder Transformationsfragen zu klären hat, findet bei uns einen kompetenten Partner. Genau dafür sind wir als Generalisten ausgebildet: das Ganze sehen, nicht nur den Ausschnitt.
Anmerkung der Redaktion: Einen ausführlichen Artikel von Dr. Karl Petersen zum Thema CSRD finden Sie hier: „Nachhaltigkeitsprüfung – Warum CSRD Vorbehaltsaufgabe bleiben muss“
Wie bewerten Sie das derzeitige System der externen Qualitätskontrolle?
Das System der externen Qualitätskontrolle besteht in Deutschland in dieser Form seit über 20 Jahren. Es wurde seitdem immer wieder in Teilen verändert und fortentwickelt. Ich möchte behaupten, dass es sich – bei aller berechtigten Kritik – grundsätzlich bewährt hat. Vor allem ist das System der externen Qualitätskontrolle Teil unserer beruflichen Selbstverwaltung, und die diesbezüglichen Regelungen unterliegen unserer Satzungsbefugnis.
Fragen zur Durchführung der externen Qualitätskontrolle waren jedoch bis in die jüngere Vergangenheit häufig Gegenstand erbitterter Auseinandersetzungen im Berufsstand. Dies betraf zum einen die Frage des Stichprobenumfangs im Rahmen der Funktionsprüfung bei Großgesellschaften. Diesbezüglich muss betont werden, dass es sich bei der externen Qualitätskontrolle um eine Systemprüfung des Qualitätssicherungssystems handelt. Es geht gerade nicht darum, jeden einzelnen verantwortlichen Abschlussprüfer in die Auftragsdurchsicht durch den Prüfer für Qualitätskontrolle einzubeziehen, solange das System – namentlich das Nachschausystem der Praxis – eine umfassende Abdeckung der verantwortlichen Abschlussprüfer sicherstellt.
Zum anderen wurde die Frage der Skalierung der externen Qualitätskontrolle bei kleinen und mittleren Praxen (KMP) thematisiert. Noch in der letzten Legislatur hat der Vorstand – unter Mitarbeit von Vertretern von WPnet – Anregungen für Hinweise der Kommission für Qualitätskontrolle (KfQk) gegeben. Diese Anregungen reichten von der Definition einer KMP bis zum Vorgehen bei der Auftragsdurchsicht einer Praxis mit z. B. nur einem langjährigen Prüfungsmandat. Die Umsetzung ist im November 2022 im „Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) – klarstellende Hinweise zur Qualitätskontrolle kleiner Praxen“ erfolgt. Die sachgerechte Skalierung wird zwar weiterhin ein Thema bleiben, weil sie letztlich im Ermessen des jeweiligen Prüfers für Qualitätskontrolle liegt. Ich halte die nun im FAQ niedergelegte Grundlage aber endlich für hinreichend konkret.
Die KfQk ist derzeit dabei, ihre Hinweise zu evaluieren. Die Zielrichtung muss dabei sein, neue Bereiche – etwa die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten – einzubeziehen und weitere punktuelle Klarstellungen aufzunehmen. Der Aufwand für die einzelne geprüfte WP-Praxis darf dabei nicht erhöht werden.
Das alles zeigt: Es genügt nicht, den Status quo zu verteidigen. Wer den Berufsstand zukunftsfähig machen will, braucht ein klares Programm – und dafür stehen wir mit der Dörschell-Liste. Welche drei Säulen unser Programm tragen und mit welchen 48 Kandidatinnen und Kandidaten wir in die Wahl gehen, lesen Sie im vierten und letzten Teil, der am 10. Juni erscheint.