Im Herbst 2022 trat Andreas Dörschell sein Amt als WPK-Präsident an. Der Berufsstand stand nach den bekannten Bilanzskandalen unter erheblichem Vertrauensverlust. 3,5 Jahre später zieht er Bilanz: Was haben die Selbstverwaltung und der Berufsstand in dieser Zeit erreicht? Im zweiten Teil unserer Interviewserie spricht er über politische Anschlussfähigkeit, das modularisierte WP-Examen, die Digitalisierung der Kammer, das aktuelle Thema Private Equity – und über das, was in der Pipeline geblieben ist.
Video: Andreas Dörschell im Gespräch mit Andrea Bruckner und Dr. Karl Petersen
Hat der Vorstand seine selbst gesetzten Ziele erreicht?
Jedenfalls bin ich mit dem Erreichten sehr zufrieden:
Meinen Sie, dass es Ihnen gelungen ist, den Berufsstand wieder stärker zu einen?
Der Präsident der WPK vertritt den gesamten Berufsstand. Und das war und ist die Aufgabe, der ich mich stelle. Als Präsident der WPK habe ich mir stets das Ziel gesetzt, die verschiedenen Interessen der Segmente unseres Berufsstands zu einem gerechten Ausgleich zu bringen. Tatsächlich gibt es verschiedene Interessen – etwa der Einzel-WPs mit und ohne Pflichtprüfungsgeschäft, der primär in der Steuerberatung tätigen Kollegen, der Spezialanbieter, des größeren Mittelstandes und der Großgesellschaften. Diesen unterschiedlichen Interessen kann niemand gleichzeitig zu 100 % entsprechen – das wäre die Quadratur des Kreises. Die Aufgabe des Präsidenten und des WPK-Vorstands besteht darin, abzuwägen und letztlich sachbezogen zu entscheiden, was im Interesse des gesamten Berufsstandes liegt. Letztlich muss immer das sachliche Argument den Ausschlag geben. Wir sind schließlich ein Berufsstand, der mehr als alle anderen für wirtschaftliche Vernunft steht. Ich meine, das schaffen wir heute besser als noch vor einigen Jahren. Wir sind also nach meiner Einschätzung heute stärker geeint als zuvor.
Wir sind aber als WPK nicht die einzigen Akteure des Berufsstands. Dass verschiedene Berufsverbände eigene Ansichten vertreten, ist nicht zu kritisieren. Auch wenn wir als WPK die verschiedenen Interessen zu „unserem“ Ausgleich gebracht haben, steht es den übrigen Stimmen in der politischen Diskussion natürlich frei, sich zu artikulieren und andere Schwerpunkte zu setzen. Wichtig ist mir, dabei sachbezogen zu argumentieren – und nicht polemisch oder gar persönlich zu werden. Die Sachlichkeit nutzt uns allen in der öffentlichen Wahrnehmung, auch wenn wir unterschiedlicher Meinung sind.
Die Digitalisierung ist eines Ihrer Anliegen. Was tut eigentlich die WPK, um digitaler zu werden?
Wir haben große Anstrengungen unternommen, um die WPK digitaler aufzustellen – nicht aus Selbstzweck, sondern um unseren Mitgliedern einen guten Service zu bieten, mit mehr Effizienz, Schnelligkeit und Komfort. Um nur einige Beispiele zu nennen:
Die digitale Kammer ist aber ein laufendes Projekt. Wir planen weitere Schritte, z. B. um den digitalen Austausch mit den Mitgliedern weiter auszubauen.
Hochaktuell ist ja nun die Diskussion um die Beteiligung von Private Equity an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Sie werden in der Presse jüngst so zitiert, dass die Position der WPK die eines durchaus strengen Überwachers ist. Sind Sie tatsächlich so streng?
Aber ganz sicher – doch der Reihe nach:
Dass sich Finanzinvestoren für unseren Berufsstand interessieren, ist nicht aus der Luft gegriffen. Die Wirtschaftsprüfung steht vor erheblichen Investitionen in Digitalisierung und Künstliche Intelligenz, und genau das macht das Geschäftsmodell für Kapitalgeber attraktiv. Eine Reihe öffentlich bekannter Transaktionen aus den letzten Monaten hat das einer breiten Öffentlichkeit vor Augen geführt. Wir reden inzwischen über eine zweistellige Zahl an Fällen, die der WPK auf dem Tisch liegen.
Klar ist aber: Wer in unseren Berufsstand investiert, kommt in einen regulierten Markt. Und wer in einen regulierten Markt eintritt, muss nach den Regeln dieses Marktes spielen. Ich habe das in unserem jüngsten Pressegespräch so beschrieben, dass ein Finanzinvestor bei uns einige „Kröten“ schlucken muss, die in seinem üblichen Geschäftsmodell so nicht vorgesehen sind. Das ist nicht polemisch gemeint; das ist die schlichte Beschreibung der Rechtslage.
Der WPK-Vorstand hat sich bereits in seiner Klausurtagung im Sommer 2025 eindeutig positioniert und seine Auffassung mit der Verlautbarung vom 23. April 2026 nochmals konkretisiert – und zu dieser Auffassung sehe ich angesichts der geltenden Rechtslage auch keine Alternative: Wir haben die Situation, dass die Unabhängigkeit der Prüfungsgesellschaft in der EU nicht durch einheitliche Regelungen sichergestellt wird. Es gibt hier keine europäische Harmonisierung. Luxemburg schützt die Unabhängigkeit der Prüfungsgesellschaft beispielsweise durch Stimmrechtsquoten; in anderen Teilen der EU – und auch in Deutschland – wird die Unabhängigkeit durch das Fremdbesitzverbot geschützt. Nur Angehörige des Prüferberufs oder anderer verkammerter Berufe sind hier als Anteilseigner zugelassen. Ausdrücklich zulässig ist aber auch die Beteiligung einer EU-Abschlussprüfungsgesellschaft an einer deutschen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – und dies eröffnet den Weg für die Beteiligung einer im Private-Equity-Besitz befindlichen luxemburgischen EU-Abschlussprüfungsgesellschaft. Das ist EU-rechtskonform. Das kann die WPK nicht einfach verbieten.
Was die WPK aber sehr wohl kann, ist, die Spielregeln zu definieren und ihre Einhaltung zu überwachen. Für den Fall, dass sich Finanzinvestoren im Einklang mit der EU-Abschlussprüferrichtlinie und dem geltenden Berufsrecht mittelbar an Berufsgesellschaften beteiligen, muss sichergestellt sein, dass Qualität und Unabhängigkeit der WP-Praxen und ihrer Tätigkeit gewährleistet sind. Insbesondere muss die verantwortliche Führung der Berufsgesellschaft durch Berufsangehörige sichergestellt sein. Regelungen, die die Letztentscheidungsmacht der Berufsträger einschränken – etwa qualifizierte Mehrheiten, Vetorechte für Berufsfremde, Zustimmungsvorbehalte oder Stimmrechtsbindungen – sind unzulässig, soweit sie die Berufsausübung oder die Qualität der beruflichen Dienstleistungen betreffen.
Im Klartext: Das europäische Recht verlangt von allen Abschlussprüfungsgesellschaften, dass die Mehrheit der gesetzlichen Vertreter Abschlussprüfer sein muss und dass diese Abschlussprüfer die Mehrheit der Stimmrechte halten. Der Finanzinvestor begibt sich also in die Minderheitenposition – und dies in Kenntnis der Rechtslage. Und das ist auch nicht zu umgehen.
Die WPK verlangt von den Berufsgesellschaften, an denen eine EU-Abschlussprüfungsgesellschaft beteiligt ist, entsprechende Nachweise. Aus Zuwiderhandlung folgt letztlich der Entzug der Anerkennung. Das wäre die größtmögliche Sanktion – sie reduziert den wirtschaftlichen Wert einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf einen Schlag. Genau deshalb erwarten wir, dass die Akteure das Regelwerk akzeptieren. Nach unseren ersten Gesprächen mit allen betroffenen Gesellschaften zeichnet sich auch ab, dass das so ist.
Fazit: Die WPK ist der entscheidende Akteur. Wir prüfen, wir lassen uns Nachweise vorlegen, und wir sanktionieren, wenn nötig. Wir wollen vor allem unser Berufsrecht schützen. Das sind wir dem Berufsstand und unserer Selbstverwaltung schuldig.
Mit diesen Erfolgen und unserer klaren Haltung in aktuellen Fragen haben wir die Grundlage geschaffen. Doch es gibt einige weitere Themen, die jetzt akut auf der Tagesordnung stehen – von der Frage, wie wir das ganzheitliche Berufsbild verteidigen, bis zur wachsenden Belastung durch Bürokratie. Darum geht es im dritten Teil unserer Serie, der am 03. Juni erscheint.