Eine Einordnung von Dr. Karl Petersen zur aktuellen Debatte um die CSRD-Umsetzung in Deutschland.
Am 13. April 2026 fand im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zur Umsetzung der europäischen CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) in deutsches Recht statt. Im Kern ging es um die Frage, wer künftig Nachhaltigkeitsberichte prüfen darf.
Als einer der Sachverständigen war Dr. Richard Wittsiepe für wp.net geladen. Seine zentrale Forderung: Die Nachhaltigkeitsprüfung soll keine Vorbehaltsaufgabe der Wirtschaftsprüfer bleiben. Stattdessen sollen sogenannte Independent Assurance Service Provider (IASP) — darunter TÜV und DEKRA — als Prüfer neben Wirtschaftsprüfern zugelassen werden.
In allen bisherigen Gesetzentwürfen zur CSRD-Umsetzung — unter der Ampelkoalition wie unter der aktuellen Regierung — war die Nachhaltigkeitsprüfung als Vorbehaltsaufgabe für Wirtschaftsprüfer vorgesehen. Sowohl die WPK als auch das IDW haben diese Position stets unterstützt und eingefordert.
Dr. Wittsiepe argumentiert, von rund 15.000 Berufsträgern verfügten lediglich 34 über eine technische Ausbildung. Diese Zahl wiederholt er in seinem Newsletter vom 23. April 2026 und leitet daraus ab, der Berufsstand sei fachlich nicht ausreichend aufgestellt.
Diese Argumentation greift deutlich zu kurz. Sie reduziert die Kompetenz eines Berufsstands auf das Erststudium und ignoriert systematisch alles, was seither aufgebaut wurde:
Fortbildung: Tausende Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer haben in den letzten Jahren gezielt CSRD-Fortbildungen absolviert. Viele haben das WP-Examen bewusst vor dem Stichtag der Grandfather-Regelung (31.12.2025) abgeschlossen, um sofort als Nachhaltigkeitsprüfer tätig werden zu können. Die Kandidatenzahlen im Prüfungstermin I/2025 sind nochmals gestiegen.
Spezialisteneinbindung: Wirtschaftsprüfer arbeiten seit jeher mit externen Spezialisten zusammen — in der IT-Prüfung, bei Unternehmensbewertungen, bei komplexen Finanzinstrumenten. Der WP behält die Gesamtverantwortung und bindet gezielt Expertise ein, wo sie gebraucht wird. In der Nachhaltigkeitsprüfung ist das nicht anders.
Investitionen: Kanzleien aller Größenordnungen haben Personal eingestellt, Strukturen aufgebaut und teilweise eigene Gesellschaften für CSRD gegründet. Große Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verpflichten ihre Neueinstellungen, den Nachhaltigkeitsteil zu absolvieren. Diese Investitionen sind substanziell und sie sind real.
Johannes Hauser, geschäftsführender Partner der BANSBACH-Gruppe in Stuttgart, bringt es auf den Punkt: Nach der Logik von Dr. Wittsiepe könnte ein Richter komplexe Rechtsgebiete nicht beurteilen, nur weil er dort kein Fachstudium hat. Ein Richter dürfte Medizinrecht nur verhandeln, wenn er zusätzlich Medizin studiert hat. Wirtschaftsprüfer bringen exakt die Fähigkeiten mit, auf die die Nachhaltigkeitsprüfung aufbaut: komplexe Berichtstrukturen verstehen, Risiken und Wesentlichkeiten bewerten, Prozesse und interne Kontrollen prüfen.
Die politische Debatte übersieht einen wesentlichen Unterschied, der in der Praxis bereits sichtbar ist.
Christoph Diener, auf Nachhaltigkeit spezialisierter Wirtschaftsprüfer, beschreibt eine Situation, die er in der Mandantsarbeit regelmäßig erlebt: Unternehmen präsentieren TÜV-Siegel auf ihren Nachhaltigkeitsinformationen. Bei genauerer Analyse zeigt sich, dass häufig nur der Prozess, die Methodik und die Berechnung einer CO₂-Bilanzierung zertifiziert wurden — nicht aber die einfließenden Daten selbst.
Das ist ein fundamentaler Unterschied. Ein Wirtschaftsprüfer prüft nicht nur den Prozess, sondern auch die zugrunde liegenden Informationen. Die berufsständischen Qualitätssicherungsmaßnahmen — schriftliches Examen, Qualitätskontrolle nach §57a WPO, Aufsicht durch die APAS, berufsrechtliche Sanktionsmöglichkeiten — gewährleisten ein Qualitätsniveau, das eine Produktzertifizierung nicht erreichen kann.
Die WPK hat stets klargestellt: Sollten IASP zugelassen werden, müssten identische Wettbewerbsbedingungen gelten — schriftliches Examen, Qualitätssicherungssystem, Peer Review, Aufsicht durch die APAS. Den Aufbau eines solchen Regimes umzusetzen, würde erhebliche Zeit in Anspruch nehmen.
Ein Aspekt der Debatte verdient besondere Aufmerksamkeit: wp.net betreibt gemeinsam mit der TÜV SÜD Akademie ein kommerzielles Seminarangebot für die Fortbildung zum Nachhaltigkeitsberichtsprüfer. Dr. Wittsiepe ist Referent dieser Seminare — und gleichzeitig derjenige, der im Bundestag die Öffnung des Prüfermarktes für genau diesen Partner fordert.
In seinem Newsletter vom 23. April 2026 feiert wp.net die Anhörung als Erfolg. Beide Unterzeichner — Frank Paulus und Dr. Richard Wittsiepe — firmieren dort als Kandidaten für die WPK-Beiratswahlen auf der Liste von Mark Schüttler.
Die Frage, wessen Interessen hier eigentlich vertreten werden, stellt sich von selbst.
Dr. Wittsiepe beansprucht in der Anhörung, für 3.500 Wirtschaftsprüfer zu sprechen. wp.net hat nach eigenen Angaben rund 800 Mitglieder. Die übrigen 2.700, für die er zu sprechen vorgibt, haben ihm dieses Mandat nicht erteilt.
Die Reaktionen der letzten Tage zeigen ein anderes Bild: Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer aus dem gesamten Bundesgebiet — aus kleinen Kanzleien, aus dem Mittelstand, aus dem Nachwuchs — haben sich öffentlich für die Vorbehaltsaufgabe ausgesprochen. Barbara Hoffmann, Johannes Hauser, Christoph Diener und Doreen Lindemann stehen stellvertretend für viele, die diese Position teilen.
Die Dörschell-Liste steht für die Weiterentwicklung des Berufsbilds. Nachhaltigkeit gehört zur Zukunft der Wirtschaftsprüfung. Wir haben die Kompetenz, die Kapazitäten und die Qualitätssicherung, um Nachhaltigkeitsprüfungen auf dem Niveau durchzuführen, das Unternehmen, Kapitalmärkte und Gesellschaft erwarten dürfen.
Wir fordern:
→ Die Nachhaltigkeitsprüfung muss Vorbehaltsaufgabe für Wirtschaftsprüfer bleiben.
→ Falls IASP zugelassen werden, müssen identische Qualitätsstandards gelten: schriftliches Examen, Aufsicht durch die APAS, Qualitätssicherung und Peer Review.
→ Die Investitionen des Berufsstands in CSRD-Kompetenz müssen geschützt werden — nicht entwertet.
→ Der Nachwuchs braucht ein Berufsbild mit Zukunft, nicht eines, in dem wp.net die Tür für branchenfremde Wettbewerber öffnen will.
Kein Berufsverband in Deutschland hat jemals aktiv dafür geworben, eine Vorbehaltsaufgabe für branchenfremde Wettbewerber zu öffnen. Wir stehen dafür, dass es dabei bleibt.
Beitrag von Barbara Hoffmann:
Beitrag von Johannes Hauser:
Beitrag von Loreen Lindemann: