"Wir Wirtschaftsprüfer sind wieder gefragte Ansprechpartner"

Andreas Dörschell im Gespräch (Teil 2 von 4)

Im Herbst 2022 trat Andreas Dörschell sein Amt als WPK-Präsident an. Der Berufsstand stand nach den bekannten Bilanzskandalen unter erheblichem Vertrauensverlust. 3,5 Jahre später zieht er Bilanz: Was haben die Selbstverwaltung und der Berufsstand in dieser Zeit erreicht? Im zweiten Teil unserer Interviewserie spricht er über politische Anschlussfähigkeit, das modularisierte WP-Examen, die Digitalisierung der Kammer, das aktuelle Thema Private Equity – und über das, was in der Pipeline geblieben ist.

Video: Andreas Dörschell im Gespräch mit Andrea Bruckner und Dr. Karl Petersen

Hat der Vorstand seine selbst gesetzten Ziele erreicht?

Jedenfalls bin ich mit dem Erreichten sehr zufrieden:

  • Zu Beginn unserer Legislatur hat der Vorstand seine Ziele formuliert und veröffentlicht. Vorab gestellt haben wir als eine Art Präambel, dass wir unsere Aufgabe darin sehen, unseren attraktiven und vielfältigen Beruf in Wirtschaft und Öffentlichkeit sichtbarer zu machen und das Vertrauen in den Berufsstand und seine Arbeit zu stärken. Ich denke, dass wir hier in den letzten Jahren deutlich weitergekommen sind. Jetzt sind wir wieder gefragter Ansprechpartner im politischen Geschehen. Wir waren das – bis zu deren Scheitern – für die Vertreter der Ampel-Regierung und sind dies auch für die heutige Koalition. Darüber hinaus haben wir belastbare Beziehungen in die Verbandslandschaft entwickelt. Wir stehen in gutem Kontakt zum BDI, DIHK, und zu den Spitzenorganisationen der Steuerberater und Rechtsanwälte und sind im Präsidium des Bundesverbands der Freien Berufe vertreten.
  • Die angestrebte Weiterentwicklung unseres Berufsbildes im Einklang mit den Transformationsprozessen in Wirtschaft und Gesellschaft zielte vor allem auf die Aufgabe des Berufsstands als gesetzlicher Prüfer von Nachhaltigkeitsberichten. Dass der Gesetzgeber bei der Umsetzung der CSRD in deutsches Recht derart weit in Rückstand geraten würde, war lange nicht zu erwarten. Hier sieht es – zumindest nach derzeitigem Informationsstand – so aus, dass die Vorbehaltsaufgabe des Berufsstands für die Prüfung gesetzlicher Nachhaltigkeitsberichte halten wird. Die WPK steht bereit, um Berufsangehörige unverzüglich als Nachhaltigkeitsprüfer zu registrieren, sobald das deutsche Umsetzungsgesetz verabschiedet ist. Auch haben wir uns massiv für die Anerkennung geleisteter Fortbildungen im Bereich der Nachhaltigkeit eingesetzt, wie sie im Rahmen der sog. Grandfather-Regelung erforderlich sind. Da werden wir zu einem guten Ergebnis kommen.
  • Die Förderung und Sicherung des Berufsnachwuchses war und ist ein zentrales Ziel. Wir haben große Anstrengungen zur Fortentwicklung des Berufsexamens unternommen: Die Modularisierung des WP-Examens ist inzwischen umgesetzt und schlägt sich auch in höheren Kandidaten- und Absolventenzahlen nieder, das E-Examen wird breiter ausgerollt, die Prüfungsgebiete wurden gestrafft und wir arbeiten intensiv daran, einschlägige universitäre Vorleistungen für das WP-Examen anzuerkennen. Dazu arbeiten wir daran, dass der Syndikus-WP endlich Realität wird. Wir hoffen, das Interesse am WP-Examen und an unserem Beruf nochmals deutlich zu steigern, wenn der Berufsträger – z. B. auch bei einem Wechsel in die Industrie – den Titel eines „Syndikus-WP“ weiterführen kann. Wir erwarten dadurch mehr Kandidaten, mehr Wirtschaftsprüfer und hoffentlich auch mehr Berufskollegen, die weiter als Wirtschaftsprüfer tätig sind.
  • Unser Ziel der Unterstützung der Mitglieder in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben haben wir intensiv verfolgt: Mit den Fragen und Antworten zur Umsetzung der CSRD in Deutschland sowie zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Wirtschaftsprüfung haben wir unseren Mitgliedern eine zielgerichtete Orientierung an die Hand gegeben. Dies ist umso wichtiger, als die Entwicklung in diesen Themengebieten sehr schnell vonstattengeht und bei den Mitgliedern z. T. auch eine gewisse Verunsicherung herrscht.
  • Wir haben die noch in der letzten Legislatur verfolgte Initiative des Vorstands zur praxisadäquaten Qualitätskontrolle kleiner und mittelgroßer Praxen umgesetzt. Die diesbezüglichen Fragen und Antworten der KfQk sind noch im Jahr 2022 veröffentlicht worden. Es wird z. B. deutlich, welchen konkreten Inhalt die Auftragsdurchsicht bei Praxen aufweisen muss, die lediglich eine einzige gesetzliche Pflichtprüfung durchführen. Ich denke, der Kompromiss zwischen pragmatischer Vorgehensweise und der notwendigen Prüfungssicherheit zur Abgabe des Prüfungsurteils ist dabei gelungen. Es gilt, diese Grundsätze nun auch in der Prüfungspraxis umzusetzen.


Meinen Sie, dass es Ihnen gelungen ist, den Berufsstand wieder stärker zu einen?

Der Präsident der WPK vertritt den gesamten Berufsstand. Und das war und ist die Aufgabe, der ich mich stelle. Als Präsident der WPK habe ich mir stets das Ziel gesetzt, die verschiedenen Interessen der Segmente unseres Berufsstands zu einem gerechten Ausgleich zu bringen. Tatsächlich gibt es verschiedene Interessen – etwa der Einzel-WPs mit und ohne Pflichtprüfungsgeschäft, der primär in der Steuerberatung tätigen Kollegen, der Spezialanbieter, des größeren Mittelstandes und der Großgesellschaften. Diesen unterschiedlichen Interessen kann niemand gleichzeitig zu 100 % entsprechen – das wäre die Quadratur des Kreises. Die Aufgabe des Präsidenten und des WPK-Vorstands besteht darin, abzuwägen und letztlich sachbezogen zu entscheiden, was im Interesse des gesamten Berufsstandes liegt. Letztlich muss immer das sachliche Argument den Ausschlag geben. Wir sind schließlich ein Berufsstand, der mehr als alle anderen für wirtschaftliche Vernunft steht. Ich meine, das schaffen wir heute besser als noch vor einigen Jahren. Wir sind also nach meiner Einschätzung heute stärker geeint als zuvor.

Wir sind aber als WPK nicht die einzigen Akteure des Berufsstands. Dass verschiedene Berufsverbände eigene Ansichten vertreten, ist nicht zu kritisieren. Auch wenn wir als WPK die verschiedenen Interessen zu „unserem“ Ausgleich gebracht haben, steht es den übrigen Stimmen in der politischen Diskussion natürlich frei, sich zu artikulieren und andere Schwerpunkte zu setzen. Wichtig ist mir, dabei sachbezogen zu argumentieren – und nicht polemisch oder gar persönlich zu werden. Die Sachlichkeit nutzt uns allen in der öffentlichen Wahrnehmung, auch wenn wir unterschiedlicher Meinung sind.

Die Digitalisierung ist eines Ihrer Anliegen. Was tut eigentlich die WPK, um digitaler zu werden?

Wir haben große Anstrengungen unternommen, um die WPK digitaler aufzustellen – nicht aus Selbstzweck, sondern um unseren Mitgliedern einen guten Service zu bieten, mit mehr Effizienz, Schnelligkeit und Komfort. Um nur einige Beispiele zu nennen:

  • Einführung des digitalen Antrags auf Zulassung zum Berufsexamen. Damit sind Postversand und die Beglaubigung von Unterlagen nicht mehr erforderlich.
  • Einführung von E-Klausuren im WP-Examen.
  • Elektronische Kommunikation mit den Mitgliedern: Die WPK hat sich für den neuen § 58b WPO eingesetzt, der am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist. Somit werden z. B. die Beitragsbescheide 2026 grundsätzlich digital übermittelt.
  • Digitalisierung diverser Anträge (z. B. Bestell-, Anerkennungs-, Beurlaubungsanträge).
  • WPK-Kammerversammlung online: Wir erreichen Teilnehmerzahlen, die um das Fünffache höher sind als beim bisherigen Präsenzformat.
  • Digitalisierung des Vermittlungsverfahrens.
  • Digitalisierung des Einladungsmanagements, z. B. für Bestellungsverfahren.
  • Relaunch des WPK-Internetauftritts, insbesondere Fortentwicklung des Mitgliederbereichs „Meine WPK“ und des Bereichs „Onlineportal Examen“.
  • Einführung des KI-gestützten Chatbots „ADIRA“ im Mitgliederbereich „Meine WPK“ zu den Themen Anerkennung von WPG und Kammerbeitrag.
  • Unmittelbar bevor steht die Online-Registrierung von Nachhaltigkeitsprüfern.
  • Auch mit der qualifizierten elektronischen Signatur sind wir auf einem modernen Weg.


Die digitale Kammer ist aber ein laufendes Projekt. Wir planen weitere Schritte, z. B. um den digitalen Austausch mit den Mitgliedern weiter auszubauen. 

Andreas Dörschell

Hochaktuell ist ja nun die Diskussion um die Beteiligung von Private Equity an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Sie werden in der Presse jüngst so zitiert, dass die Position der WPK die eines durchaus strengen Überwachers ist. Sind Sie tatsächlich so streng?

Aber ganz sicher – doch der Reihe nach:
Dass sich Finanzinvestoren für unseren Berufsstand interessieren, ist nicht aus der Luft gegriffen. Die Wirtschaftsprüfung steht vor erheblichen Investitionen in Digitalisierung und Künstliche Intelligenz, und genau das macht das Geschäftsmodell für Kapitalgeber attraktiv. Eine Reihe öffentlich bekannter Transaktionen aus den letzten Monaten hat das einer breiten Öffentlichkeit vor Augen geführt. Wir reden inzwischen über eine zweistellige Zahl an Fällen, die der WPK auf dem Tisch liegen.

Klar ist aber: Wer in unseren Berufsstand investiert, kommt in einen regulierten Markt. Und wer in einen regulierten Markt eintritt, muss nach den Regeln dieses Marktes spielen. Ich habe das in unserem jüngsten Pressegespräch so beschrieben, dass ein Finanzinvestor bei uns einige „Kröten“ schlucken muss, die in seinem üblichen Geschäftsmodell so nicht vorgesehen sind. Das ist nicht polemisch gemeint; das ist die schlichte Beschreibung der Rechtslage.

Der WPK-Vorstand hat sich bereits in seiner Klausurtagung im Sommer 2025 eindeutig positioniert und seine Auffassung mit der Verlautbarung vom 23. April 2026 nochmals konkretisiert – und zu dieser Auffassung sehe ich angesichts der geltenden Rechtslage auch keine Alternative: Wir haben die Situation, dass die Unabhängigkeit der Prüfungsgesellschaft in der EU nicht durch einheitliche Regelungen sichergestellt wird. Es gibt hier keine europäische Harmonisierung. Luxemburg schützt die Unabhängigkeit der Prüfungsgesellschaft beispielsweise durch Stimmrechtsquoten; in anderen Teilen der EU – und auch in Deutschland – wird die Unabhängigkeit durch das Fremdbesitzverbot geschützt. Nur Angehörige des Prüferberufs oder anderer verkammerter Berufe sind hier als Anteilseigner zugelassen. Ausdrücklich zulässig ist aber auch die Beteiligung einer EU-Abschlussprüfungsgesellschaft an einer deutschen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – und dies eröffnet den Weg für die Beteiligung einer im Private-Equity-Besitz befindlichen luxemburgischen EU-Abschlussprüfungsgesellschaft. Das ist EU-rechtskonform. Das kann die WPK nicht einfach verbieten.

Was die WPK aber sehr wohl kann, ist, die Spielregeln zu definieren und ihre Einhaltung zu überwachen. Für den Fall, dass sich Finanzinvestoren im Einklang mit der EU-Abschlussprüferrichtlinie und dem geltenden Berufsrecht mittelbar an Berufsgesellschaften beteiligen, muss sichergestellt sein, dass Qualität und Unabhängigkeit der WP-Praxen und ihrer Tätigkeit gewährleistet sind. Insbesondere muss die verantwortliche Führung der Berufsgesellschaft durch Berufsangehörige sichergestellt sein. Regelungen, die die Letztentscheidungsmacht der Berufsträger einschränken – etwa qualifizierte Mehrheiten, Vetorechte für Berufsfremde, Zustimmungsvorbehalte oder Stimmrechtsbindungen – sind unzulässig, soweit sie die Berufsausübung oder die Qualität der beruflichen Dienstleistungen betreffen.

Im Klartext: Das europäische Recht verlangt von allen Abschlussprüfungsgesellschaften, dass die Mehrheit der gesetzlichen Vertreter Abschlussprüfer sein muss und dass diese Abschlussprüfer die Mehrheit der Stimmrechte halten. Der Finanzinvestor begibt sich also in die Minderheitenposition – und dies in Kenntnis der Rechtslage. Und das ist auch nicht zu umgehen.

Die WPK verlangt von den Berufsgesellschaften, an denen eine EU-Abschlussprüfungsgesellschaft beteiligt ist, entsprechende Nachweise. Aus Zuwiderhandlung folgt letztlich der Entzug der Anerkennung. Das wäre die größtmögliche Sanktion – sie reduziert den wirtschaftlichen Wert einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf einen Schlag. Genau deshalb erwarten wir, dass die Akteure das Regelwerk akzeptieren. Nach unseren ersten Gesprächen mit allen betroffenen Gesellschaften zeichnet sich auch ab, dass das so ist.

Fazit: Die WPK ist der entscheidende Akteur. Wir prüfen, wir lassen uns Nachweise vorlegen, und wir sanktionieren, wenn nötig. Wir wollen vor allem unser Berufsrecht schützen. Das sind wir dem Berufsstand und unserer Selbstverwaltung schuldig.

Mit diesen Erfolgen und unserer klaren Haltung in aktuellen Fragen haben wir die Grundlage geschaffen. Doch es gibt einige weitere Themen, die jetzt akut auf der Tagesordnung stehen – von der Frage, wie wir das ganzheitliche Berufsbild verteidigen, bis zur wachsenden Belastung durch Bürokratie. Darum geht es im dritten Teil unserer Serie, der am 03. Juni erscheint.

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