Die Stimmzettel zur Beiratswahl sind bereits versendet. Im vierten und damit letzten Teil unserer Serie stellt Andreas Dörschell das Programm der Dörschell-Liste vor: das ganzheitliche Berufsbild von Prüfung und Beratung, die Sicherung des Nachwuchses und eine starke, moderne Selbstverwaltung. Außerdem ordnet er ein, was die Dörschell-Liste von anderen Listen unterscheidet – und wo die größten Herausforderungen der nächsten vier Jahre liegen.
Wie würden Sie die Kandidatinnen und Kandidaten der Dörschell-Liste charakterisieren?
Wir vertreten die Interessen des gesamten Berufsstands außerhalb der Big4. Und genauso sind die Kandidatinnen und Kandidaten der Dörschell-Liste: Wir vertreten die gesamte Breite – vom Einzel-WP mit und ohne Pflichtprüfungen, über Spezialisten für Branchen oder betriebswirtschaftliche Themen bis zum Vollsortimenter der Next 10 oder Next 20. Alle sind gestandene Praktiker, die ihr Geschäft kennen und auch wissen, wo die Sorgen und Nöte, aber auch die Chancen des Mittelstands liegen. Wir haben Kollegen mit jahrzehntelanger Berufs- und Gremienerfahrung und jüngere Kollegen, die ihre Selbständigkeit gerade in Angriff nehmen. Das ist wie in der guten WP-Praxis, in der die WP-Generationen übergreifend zusammenarbeiten, um gemeinsam erfolgreich zu sein. Wir haben damit die Interessen der erfahrenen Kollegen wie auch der jüngeren Generation im Blick. Und wir haben einen Frauenanteil, der deutlich über dem des gesamten Berufsstands liegt.
Was sind die wichtigsten Ziele der Dörschell-Liste?
Wir sind die Mittelstandsliste, die die Interessen des Berufsstands außerhalb der Big4 vertritt – vom Einzel-WP bis zur Nummer 5. Das ist unser Anspruch. Derzeit stellen wir 7 der 13 Mitglieder des WPK-Vorstands. Wir wollen unsere erfolgreiche Arbeit fortsetzen und die Zukunft unseres Berufs aktiv und strategisch mitgestalten.
Das bedeutet:
Diese drei Kernziele basieren sämtlich auf den Grundlagen, die wir in der aktuellen – und auch in der vorherigen – Legislatur geschaffen haben. Wir halten Kurs und halten die Zukunft im Blick!
Welche Vorteile erwarten Sie für den Berufsstand durch den Syndikus-WP?
Der Syndikus-WP ist für uns ein zentrales Element, um den Fortbestand unseres Berufsstands auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung zu sichern. Junge Menschen denken heute verstärkt in Optionen, und da ist es ganz und gar nicht attraktiv, auf einen mühsam errungenen Titel verzichten zu müssen, wenn der Weg beispielsweise als Leiter Rechnungslegung in die Industrie führt. Warum soll man sich dem schweren Examen unterziehen, wenn man sich damit für eine Einbahnstraße entscheidet?
Ganz anders sieht es aus, wenn der Titel – mit Zusatz – weitergeführt werden kann. Die Qualität der Ausbildung als Wirtschaftsprüfer wird dabei auch im neuen Job hervorgehoben und ist dort hoffentlich ein Wettbewerbsvorteil. International ist der Accountant in Business – neben dem Accountant in Public Practice – eine vollkommen akzeptierte Facette des Prüferberufs. Von allen G20-Staaten gibt es allein in Deutschland keinen Accountant in Business – und auch national ist der Syndikus-Steuerberater inzwischen genauso selbstverständlich wie der Syndikus-Rechtsanwalt. Warum soll für unseren Beruf etwas anderes gelten?
Natürlich darf der Syndikus-WP nicht das Unternehmen prüfen, für das er tätig wird, oder sonst eine umfangreiche Prüfungsaufgabe übernehmen. Und was die Altersversorgung angeht, wird die BFA-Freistellung wohl nach derzeitigem Stand eher nicht erreicht werden können.
Dennoch erwarten wir unter dem Strich einen positiven Impuls für den Berufsstand und für das WP-Examen. Wir sind überzeugt, dass mit der Option des Syndikus-WP viel mehr Absolventen das WP-Examen erfolgreich angehen. Mit der erwarteten größeren Grundgesamtheit sollte dann auch der klassische WP-Beruf profitieren. Es ist dann an uns in den Prüfungsgesellschaften, die attraktivere Alternative zum Syndikus-WP zu bieten.
Welche Vorteile erwarten Sie durch die Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung?
Bisher ist es lediglich – und nur unter engen Voraussetzungen – zulässig, besonders befähigte Mitarbeiter, die weder Wirtschaftsprüfer noch vereidigte Buchprüfer sind und keinem verkammerten Beruf angehören, als Geschäftsführer oder Vorstand der Prüfungsgesellschaft zu bestellen. Der Erwerb von Anteilen ist jedoch ausgeschlossen. Damit werden hochqualifizierte Mitarbeiter, die über wichtige Spezialkenntnisse verfügen – etwa IT-Experten, Bewertungsspezialisten oder auch Nachhaltigkeitsexperten – zurückgesetzt. Es liegt im vitalen Interesse des Berufsstandes, diese Mitarbeiter in der Gesellschaft zu binden, um langfristig die Spezialkenntnisse anbieten zu können. Diese Multidisziplinarität entspricht unserem modernen Berufsbild.
Wir wollen den Gesellschafterkreis aber nicht schrankenlos öffnen: Anteile dürfen von diesem Personenkreis ausschließlich für die Dauer der Tätigkeit in der Prüfungsgesellschaft gehalten werden. Bei Ausscheiden sind die Anteile rückzuübertragen. Und die Anteilsquote dieses Personenkreises darf insgesamt 24,9 % nicht überschreiten, um die berufsrechtliche Einbindung und verantwortliche Führung durch Wirtschaftsprüfer zu gewährleisten.
Wie stehen Sie zur Zusammenführung der Prüferberufe?
Die WPK hat noch in der letzten Legislatur den konkreten Vorschlag eines Gesetzes zur Zusammenführung der Prüferberufe entwickelt und in die politische Diskussion eingeführt. Ziel war es, einen einheitlichen Prüferberuf zu schaffen, aber die auf die mittelgroße GmbH beschränkte Prüfungsbefugnis der vereidigten Buchprüfer unverändert zu belassen. Das hätte auch für die WPK viele organisatorische Vorteile. Ich habe die Thematik in vielen politischen Gesprächen – namentlich im Wirtschaftsministerium – regelmäßig angesprochen und mich für die Belange der vereidigten Buchprüfer eingesetzt. Man muss aber konstatieren, dass eine Bereitschaft, inhaltlich über das Thema auch nur zu sprechen, insbesondere nach den bekannten Bilanzskandalen lange Zeit in keiner Weise gegeben war. In der neuen Regierungskoalition scheint die Thematik sich aber wieder zu entwickeln. Ich habe erfolgreich dafür geworben, dass Berufsvertreter der vereidigten Buchprüfer Termine im Wirtschaftsministerium erhalten, um dort ihr Anliegen vorzutragen. Ich würde mir wünschen, dass man dort bald zu einem guten Ergebnis kommt. Die Argumente sind lange schon ausgetauscht.
Wie steht Ihre Liste zur Konkurrenz – namentlich von der wpnet-Liste?
Die Dörschell-Liste umfasst 48 Kandidatinnen und Kandidaten aus der gesamten Breite des Mittelstands – vom Einzel-WP bis zur Nummer 5. Viele unserer Kandidatinnen und Kandidaten sind in Einheiten mit wenigen Berufsträgern tätig. Wir sind also seit jeher eine Mittelstandsliste, und das wird auch so bleiben.
Was uns von wpnet unterscheidet, ist eine nach vorn schauende Perspektive für unseren Berufsstand. Wir haben die Nachhaltigkeit im Blick, wir haben den Einsatz von KI im Blick, wir haben den Nachwuchs im Blick. Wir wollen die Herausforderungen der Zukunft gestalten, einen Rahmen geben und uns weiterentwickeln – damit unser Berufsstand auch in zehn und mehr Jahren eine wichtige Rolle spielt. Die Programmatik von wpnet erscheint mir dagegen eher auf die Konservierung von Strukturen gerichtet. Das reicht aus meiner Sicht nicht, wenn sich der Rahmen unserer Arbeit so dynamisch verändert wie heute.
Hinzu kommt: Wir bieten ein umfassendes Programm für die nächsten vier Jahre an – von Prüfung und Beratung aus einer Hand über die Modernisierung des Examens und den Syndikus-WP bis zur starken Selbstverwaltung. Einzelne Partikularforderungen reichen dafür nicht aus. Unsere mittelständischen Mandanten erwarten von uns Lösungen, nicht Symbolpolitik. Genau dafür stehen wir.
Was sind die größten Herausforderungen für den Berufsstand in den nächsten 4 Jahren?
Aus der Perspektive des gesamten Berufsstandes müssen wir unbedingt die Demografie im Auge behalten. Der „Median-WP“ ist heute zwischen 55 und 60 Jahren alt. Wir sind derzeit rd. 15.000 Wirtschaftsprüfer. Im Laufe der nächsten 15 Jahre werden wir ceteris paribus netto rund 1.500 Berufsträger weniger sein – bei voraussichtlich eher ausgeweitetem Aufgabenbereich. Und dabei haben wir bereits gegengesteuert: Insbesondere die Modularisierung des WP-Examens hat das Interesse an unserem Berufsstand massiv erhöht. Heute befinden sich rund 20 % mehr Kandidaten im Prüfungsprozess, und wir haben endlich wieder stabil mehr als 400 neue Berufskollegen jedes Jahr. Und trotzdem müssen wir noch mehr tun, um dem Rückgang entgegenzuwirken. Ein Weg könnte es sein, erbrachte Leistungen im BWL- oder Jura-Studium zukünftig noch umfassender auf das WP-Examen anzurechnen. Und wir erwarten uns eine weitere Steigerung der Attraktivität und des Interesses am Berufsexamen durch den Syndikus-WP. Die Option, den erworbenen Titel – wenn auch mit einem Zusatz – auch dann (fort)führen zu können, wenn man z. B. einmal in die Industrie wechselt, sollte für viele Absolventen ein zusätzlicher Anreiz sein, das WP-Examen anzustreben. Wenn es uns dann gelingt, mit unserem angestammten Berufsbild doch attraktiver zu sein als die Industrie, wird der Berufsstand zahlenmäßig wieder zulegen.
Dann müssen wir einen Rahmen schaffen, um den Kollegen möglichst große Vorteile der Digitalisierung und des Einsatzes von KI zu ermöglichen – und zwar über alle Praxisgrößen und beruflichen Segmente. Ob und in welchem Umfang moderne und innovative Strukturen tatsächlich geschaffen und umgesetzt werden sollen, muss dabei natürlich jede Praxis individuell für sich entscheiden. Wir in der Kammer nutzen die Vorteile von Digitalisierung und KI übrigens auch selbst, um unsere Services effizient und kostengünstig anbieten zu können – sei es durch den E-Mail-Versand der Beitragsbescheide, durch die weitgehend automatisierten Registrierungsmöglichkeiten im Berufsregister oder die Möglichkeit, das WP-Examen in elektronischer Form (E-Examen) abzulegen, um nur einige Beispiele zu nennen.
Und schließlich müssen wir jeder weiteren staatlichen Regulierung ganz entschieden entgegentreten. Wir sind schon ein übermäßig regulierter Beruf – und dennoch hat die Politik weiterhin die Tendenz, die Schraube immer weiter zu drehen. Ich denke da etwa an vorgesehene Erweiterungen der Befugnisse der APAS im letzten Entwurf der WPO-Novelle oder an die immer komplexeren Regelungen zur Geldwäscheprävention. Jeder wird gegen Geldwäsche sein, aber eine weitere Behörde mit Weisungsbefugnis gegenüber der WPK – die brauchen wir sicher nicht.
Um diese Herausforderungen erfolgreich zu bestehen, müssen wir die Politik überzeugen, denn vieles liegt nicht allein in unseren Händen – umso wichtiger ist es, weiterhin ein gefragter und geschätzter Gesprächspartner in der Politik und in den Ministerien zu sein. Das sind wir inzwischen wieder, aber das ist eine stetige Herausforderung. Ich habe gelernt, dass das politische Gehör umso leichter zu erringen ist, je größer das Wählerstimmenpotenzial ist, das man verkörpert. Da wir ein relativ kleiner Berufsstand sind, können wir zwar auf die Bedeutung unseres Berufsstandes für den Wirtschaftsstandort Deutschland hinweisen. Das allein wird aber nicht reichen, denn der Lobbyismus ist ein gnadenloses Geschäft. Dass die Politik ernsthaft erwägen kann, dem TÜV als sog. Independent Service Provider die Befugnis zur Abgabe eines (Teil-)Prüfungsurteils zum handelsrechtlichen Lagebericht zu übertragen, sollte uns Warnung genug sein. Wir müssen uns mit guten sachlichen Argumenten wehren, und wir müssen in der politischen Arbeit präsent sein.